Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag


1.) Der Beherbergungsvertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt ist,
oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3.) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten
die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

4.) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
    Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
    bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%.
    Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
  • Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer
    nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

5.)  Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarten Zimmer
aus welchen Gründen auch immer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses,
soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

6.) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis
für die Zimmer und/oder sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

7.) Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern und Arrangements im Rahmen von Gruppenbuchungen werden in Rechnung gestellt:

             a) Bis 40 Tage vor der Ankunft keine Kosten
             b) 39 bis 30 Tage vor der Ankunft 30 % der vereinbarten Leistungen
             c) 29 bis 14 Tage vor der Ankunft 45 % der vereinbarten Leistungen
             d) 13 bis 0 Tage vor der Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer und Arrangements hat der Leistungsnehmer
für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

Einzelbuchungen können bis 1 Tag vor Anreise bis 18:00 Uhr kostenfrei storniert werden.

8.) Alle Übernachtungskosten sind am Abreisetag in bar, ec-Karte, Visa-oder Mastercard zu zahlen.
Bei Bezahlung per Rechnung, bitten wir um eine vorab Kostenübernahme des Bestellers.

9.) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor,
Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und
die Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

10.) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Bei Familienfeiern, Tagungen, Seminaren, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:

11.) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen, muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
telefonisch übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke zu 80% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

12.) Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern
zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.

13.) Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen.
Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

14.) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.
Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

15.) Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

16.) Für Speisen, die nach einer Veranstaltung mit nach Hause genommen werden, entziehen wir uns jeglicher Haftung.
Unsere Gewährleistungen gelten nur in unserem Hause oder bei Lieferung durch unsere Mitarbeiter.

17.) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehens des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • Der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
  • Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

18.) Der Gerichtsstand ist Celle

19.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.